Anmeldung für ein Seminar als Student

Allgemeiner Ablauf (Angaben ohne Gewähr)

Unter diesem Link findest du alle aktuellen Fristen zum Sommersemester 2018
  • Nach Veröffentlichung des Seminarangebots unsererseits hast du ein Zeitfenster, in welchem du dich schriftlich um einen Seminarplatz bewerben kannst.
  • Unten findest du ein Muster des Deckblatts, an dem du dich orientieren kannst. Die Bewerbung besteht außerdem aus einem kurzen Motivationsschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf und deiner Notenübersicht. Deine getackerte Bewerbung kannst du dann in einer Klarsichthülle in unser Postfach des Lehrstuhls im Unteren Schloss einwerfen.
  • Etwa eine Woche nach der Bewerbungsphase, kannst du schon mit einer Zu- bzw. Absage rechnen. Eine Zusage erhälst du von uns per E-Mail. Das bedeutet für diejenigen, die keine E-Mail erhalten haben eine Absage.
  • Anschließend wird es deine Aufgabe sein, deine Zusage in eine prüfungsrechtliche Anmeldung zur Seminarprüfung umzuwandeln. Dies geschieht analog einer Klausuranmeldung online über unisono.

Anmerkungen vom Prüfungsamt (Angaben ohne Gewähr)

  • Solltest du eine Zusage für einen Seminarplatz erhalten haben, dich aber nicht im unisono angemeldet haben oder von der Anmeldung zurückgetreten sein, dann verfällt leider dein Anspruch auf den Platz.
  • Falls du keine Zusage von uns erhalten hast, dich aber dennoch zu dem Seminar angemeldet hast, so wird die entsprechende Prüfung als „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet und als Fehlversuch der Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet.

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